Zahlungsverkehr im Umbruch: Zwischen Regulierung und Innovation

Der Zahlungsverkehr in Deutschland befindet sich in einem großen Umbruch. Treiber sind vor allem Regularien wie SEPA und PSD II, gesetzliche Vorgaben wie das Basiskonto, aber auch neue Produkte wie Instant Payments.

Die Banken müssen hohe Investitionen tätigen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das wird den enormen Kostendruck, unter dem die Banken seit Jahren stehen, weiter verstärken. Den hohen Investitionen stehen kaum zusätzliche Erträge gegenüber.

Die Umsetzung der PSD II-Vorschriften ist zunächst eine reine Pflichterfüllung, neues Marktpotenzial werden die Banken nur langfristig durch die aktive Nutzung der Drittdienstleister-Schnittstelle erschließen können.

Zahlreiche Wackelkandidaten

Doch Tatsache ist, dass weiterhin Millionen in die Digitalisierung und die Verbesserung der IT-Strukturen fließen müssen, damit die Bankhäuser überhaupt weiterhin am Markt teilnehmen können. Folge wird eine weitere Konsolidierung der Bankenbranche sein, aktuell gelten mehr als ein Drittel der europäischen Banken als Wackelkandidaten.

Dies sieht auch Bundesbankvorstand Prof. Dr. Joachim Wuermeling so. Der Bankensektor erlebe strukturelle Veränderungen. „Grund hierfür sind vor allem das Niedrigzinsumfeld, die herausfordernde Wettbewerbssituation sowie die Digitalisierung, die hohe Investitionen und Anpassungen von den Banken erfordert.“ Wuermeling rechnet daher auch in den kommenden Jahren mit weiteren Zusammenschlüssen im Bankensektor.

T2/T2S-Konsolidierung

In dieses schwierige Umfeld gesellt sich nun auch noch die T2/T2S-Konsolidierung der EZB. Dazu muss man wissen, dass die Zahlungsabwicklung von Banken mit Sitz in der Europäischen Währungsunion – grob skizziert – über drei “Netzwerke” erfolgt:

  • “normale” Euro-Zahlungen über SEPA,
  • Eilzahlungen in Euro über TARGET2,
  • alle übrigen Zahlungen in Euro oder Fremdwährung über das SWIFTnet (auch außerhalb der EWU).

Bisher erfolgt lediglich der Austausch von SEPA-Zahlungen über das standardisierte Nachrichtenformat ISO 20022. Dieser Standard hat eine weltweit einheitliche Sprache von Zahlungsdaten zum Ziel. Sowohl der Austausch von Nachrichten im TARGET2-System als auch im SWIFT-System erfolgt aktuell über den MT-Standard von SWIFT.

Das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems TARGET2 wird in diesem Konsolidierungsprojekt in ein neues Modul T2 überführt. Dabei werden aus technischer Sicht alle in der TARGET2-Plattform genutzten MT-Nachrichten zu einem fest definierten Zeitpunkt (November 2021) durch ihre MX-Äquivalente (ISO-20022-konform) ersetzt.

Gleichzeitig hat SWIFT, der Betreiber des Telekommunikationsnetzes SWIFTnet, beschlossen, den zahlungsverkehrsbezogenen Nachrichtenaustausch zwischen Banken im Zeitraum November 2021 bis November 2025 auf den ISO 20022-Standard umzustellen. Das bedeutet eine vierjährige Koexistenz-Phase für die parallele Verarbeitung der bisherigen MT- und der neuen ISO 20022-Nachrichten im SWIFT-System. Genau in dieser Phase der Koexistenz liegen weitere Herausforderungen für die Finanzinstitute, denn sie müssen in der Lage sein – zumindest passiv – jeweils beide Formate zu verarbeiten, da im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr der Sender bestimmt, ab wann ISO 20022 genutzt werden soll.

Die EZB hat die Konsequenzen, die den Banken drohen, welche zum Go-live im November 2021 ihre Umstellungsarbeiten nicht abgeschlossen haben, konkret benannt. Sie überprüft den Fortschritt des von ihr definierten Meilensteinplanes durch Rückfrage des Umsetzungsstatus bei den Banken. Dies zeigt den hohen Stellenwert des T2/T2S-Konsolidierungsprojekts innerhalb der EZB.

Risikobehaftete Alternativen

Einzige denkbare Alternative zur Umstellung auf ISO 20022 ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine Korrespondenzbank bzw. einen Dienstleister oder der Einsatz eines Konverters. Allerdings sind diese Lösungen risikobehaftet, denn auch beim Empfangen von Zahlungsaufträgen und beim Bereitstellen von Kontoinformationen zu einer Zahlung müssen sämtliche erforderlichen Informationen bereitgestellt bzw. verarbeitet werden.

Zwei Punkte sind bezüglich aufsichtsrechtlicher Themen und Fragestellungen hervorzuheben:

  • Gemäß Artikel 10 der EU-Geldtransferverordnung ist eine Kürzung der Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten bei einer Weiterleitung von Zahlungen nicht zulässig.
  • Der Empfänger der ISO 20022-Nachricht ist verpflichtet, den vollen Datenumfang zu verarbeiten. Dies gilt insbesondere für regulatorische Verpflichtungen (z.B. Embargoprüfung).

Die Banken dürfen also frei entscheiden, haben aber eigentlich keine Alternative. Doch es ist davon auszugehen, dass sich diese Investitionen in eine zukunftssichere standardisierte Struktur lohnen, sodass die Banken für weitere Innovationen im Zahlungsverkehr bereit sind.

 

Bild: Shutterstock

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