Altersvorsorgedepot: FAQ zur Altersvorsorgereform für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister

Was bedeutet die Altersvorsorgereform für Banken und Versicherer? Der FAQ-Artikel erklärt das Altersvorsorgedepot, die neue Förderung, Kostenregeln und die wichtigsten Herausforderungen für Anbieter.

Das Altersvorsorgedepot ist ein zentraler Baustein der geplanten Altersvorsorgereform in Deutschland. Für Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere Finanzdienstleister eröffnet das neue Vorsorgeprodukt Chancen – gleichzeitig entstehen zusätzliche regulatorische Anforderungen, Anpassungen an IT-Systemen und Schnittstellen sowie organisatorische Veränderungen durch neue Geschäftsprozesse. Dieser FAQ-Artikel erläutert die wichtigsten Aspekte des Altersvorsorgedepots und zeigt, welche Herausforderungen Anbieter bei der Umsetzung der Altersvorsorgereform erwarten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Altersvorsorgedepot und wie unterscheidet es sich von bestehenden Vorsorgeprodukten?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das im Rahmen der geplanten Altersvorsorgereform eingeführt werden soll. Es erweitert die bestehenden Produkte der privaten Altersvorsorge, wie etwa Riester-Verträge. Dabei verbindet es staatliche Förderung mit einer stärker kapitalmarktorientierten Geldanlage und kann, anders als klassische Riester-Produkte, auch ohne Beitragserhaltungsgarantie ausgestaltet werden.

Während klassische Riester-Verträge eine 100-prozentige Garantie der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn vorsehen, können auch sie Kapitalmarktanlagen wie aktiv oder passiv gemanagte Fonds enthalten. Die Beitragserhaltungsgarantie begrenzt jedoch den Spielraum für langfristige renditeorientierte Investitionen. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht dagegen – je nach Ausgestaltung – eine stärkere Renditeorientierung. Möglich sind Investitionen in Fonds oder ETFs der SRRI-Risikokategorie eins bis fünf. Darüber hinaus soll auch in Anleihen investiert werden können, die von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern oder Gemeinden ausgegeben werden. 

Welche Produkte entstehen durch die Altersvorsorgereform?

Im Rahmen der Reform entsteht ein differenziertes Produktangebot mit unterschiedlichen Sicherheits-, Rendite- und Beratungsprofilen:

  • Standarddepot, das nur digital abgeschlossen werden kann und von jedem Anbieter bereitgestellt werden muss. Ausgenommen sind Anbieter, die auf die Eigenheimrenten-Förderung spezialisiert sind (z.B. Bausparkassen).
  • Altersvorsorgedepot, das individuell ausgestaltet sein wird und Beratung beinhalten kann.
  • Garantieprodukte mit einer Beitragserhaltungsgarantie von 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen.

Neben dem Garantieniveau unterscheidet sich das Angebot künftig auch hinsichtlich des Beratungsumfangs: Während das Standarddepot als einfaches Einstiegsprodukt mit stark standardisierten Voreinstellungen konzipiert ist, können andere Altersvorsorgeprodukte weiterhin im Rahmen einer individuellen Beratung gestaltet werden.

Die neuen Altersvorsorgeprodukte im Überblick

Die Altersvorsorgereform führt drei zentrale Produktkategorien ein. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht:

StandarddepotAltersvorsorgedepotGarantieprodukte
BeratungsmodellStark standardisiert, digitaler AbschlussIndividuelle Produktgestaltung möglichMeist beratungsintensiv
GarantieniveauKeine Beitragserhaltungsgarantie Keine Beitragserhaltungsgarantie 80 % oder 100 % Beitragserhaltungsgarantie
AnlageformStandardisierte FondsstrategieFlexible Fondsstrategie Versicherungsbasierte Anlage
Zulässige AnlagenFonds SRRI 1–5 Fonds SRRI 1–5 sowie Staats- und Kommunalanleihen Versicherungsanlage mit Garantiekomponente
KostenstrukturNiedrige Kosten durch StandardisierungTendenziell niedrige KostenHöhere Kosten durch Garantie und Versicherungsmantel
RenditepotenzialMittelHochEher niedriger
AuszahlungsphaseAuszahlungsplanAuszahlungsplanHäufig lebenslange Rente möglich
Typische ZielgruppeEinsteiger, digitale AbschlüsseRenditeorientierte AnlegerSicherheitsorientierte Anleger

Welche Rolle spielt die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die Fördersystematik wird vereinfacht. Die staatliche Zulage erfolgt künftig direkt proportional zum Eigenbeitrag:

Grundzulage:

  • Bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erhalten Sparer 30 Cent Zulage pro Euro (ab 2029: 35 Cent).
  • Für bis zu weiteren 600 Euro Eigenbeitrag gibt es 20 Cent pro Euro.

Kinderzulage:

  • Zusätzlich können Eltern 25 Cent pro gespartem Euro als Kinderzulage erhalten. Der maximale Förderbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro erreicht.

Berufseinsteigerbonus:

  • Einmalige staatliche Zulage von 200 Euro, die junge Menschen beim Start ihrer privaten Altersvorsorge unterstützen soll.

Die neue beitragsproportionale Zulagenlogik ersetzt den bisherigen Mindesteigenbeitrag und erleichtert damit die Berechnung der Förderung. Für Anbieter bedeutet dies, dass auch beim Altersvorsorgedepot weiterhin Förderberechtigung, Zulagenansprüche und entsprechende Meldeprozesse korrekt abgebildet werden müssen.

Auch die Auszahlungsphase wird flexibler. Neben der lebenslangen Leibrente sind künftig Kapitalauszahlpläne möglich, die frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot nutzen?

Grundsätzlich kann jede Person ein Altersvorsorgedepot eröffnen, solange sie noch nicht vollständig in Altersrente ist. Die staatliche Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Förderberechtigung orientiert sich weiterhin am bisherigen Riester-Fördersystem. Damit richtet sich die staatliche Förderung insbesondere an folgende Personengruppen:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
  • Beamte.
  • Eltern in Elternzeit.
  • Bestimmte Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Mittelbar Förderberechtigte, beispielsweise Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks, geringfügig beschäftigt oder erwerbslos sind.

Damit bleibt der Kreis der Förderberechtigten unverändert.

Wie fügt sich die Frühstart-Rente in die Altersvorsorgereform ein?

Die Frühstart-Rente ist ein zentraler Baustein der geplanten Altersvorsorgereform. Sie soll Kinder und Jugendliche frühzeitig an kapitalmarktorientiertes Sparen heranführen und gleichzeitig einen Beitrag zur Finanzbildung leisten. Der Staat zahlt dabei über mehrere Jahre Beiträge in ein Vorsorgedepot ein. Die Begünstigten müssen keine eigenen Mittel einsetzen und erleben dennoch, wie sich langfristiges Sparen und Investieren entwickeln kann. Nach der Schulzeit können junge Erwachsene ihr Frühstart-Rentendepot in ein Altersvorsorgedepot überführen und mit eigenen Beiträgen weiter besparen. Die Frühstart-Rente dient damit als Einstieg in die private Altersvorsorge und soll dazu motivieren, die Vorsorge eigenverantwortlich fortzuführen. Dies ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, dass laut der Deutschen Bundesbank 61 Prozent der Deutschen keinen privaten Altersvorsorgevertrag besitzen (einschließlich Lebensversicherungsprodukte).

Konkrete technische Spezifikationen zur Umsetzung der Frühstart-Rente liegen derzeit noch nicht vor. Sobald gesetzliche und technische Rahmenbedingungen feststehen, wird PASS auf Basis seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Entwicklung von Systemen für staatlich geförderte Altersvorsorge zeitnah eine entsprechende Lösung bereitstellen. Neue Informationen zu technischen Vorgaben und Prozessen werden wir an dieser Stelle einordnen und aktualisieren.

Ausführliche Informationen zum Thema Frühstart-Rente finden Sie in unserem Artikel "Frühstart-Rente: Die bessere Riester-Rente?".

Wie verändert die Reform die Kostenstruktur von Altersvorsorgeprodukten?

Ein zentrales Ziel der Altersvorsorgereform ist es, die Kosten für die Altersvorsorge langfristig niedriger zu gestalten. Wesentliche Maßnahmen sind:

  • Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten: Diese Kosten dürfen künftig nicht mehr überwiegend zu Beginn eines Vertrags anfallen, sondern müssen über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Das klassische Zillmerverfahren bleibt damit außen vor.
  • Kostendeckel für das Standardprodukt: Beim verpflichtenden Standarddepot dürfen die Gesamtkosten die Rendite der Anlage um maximal 1,5 Prozentpunkte pro Jahr mindern (Reduction in Yield, kurz RIY). Dieser Wert wird derzeit intensiv diskutiert, insbesondere mit Blick auf mögliche Absenkungen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher noch Anpassungen möglich.
  • Mehr Wettbewerb im Markt: Durch neue Produkte und erleichterte Anbieterwechsel soll der Wettbewerb im Markt für Altersvorsorgeprodukte steigen und die Kosten auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Dass dies realistisch ist, zeigt ein Blick auf vergleichbare kapitalmarktorientierte Altersvorsorgesysteme: In Ländern wie den USA, Estland, Schweden, Großbritannien oder Frankreich liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten häufig bei unter 0,7 Prozent. Gleichzeitig könnte die Reform den Trend zu Nettopolicen und Honorarberatung verstärken, bei denen keine versteckten Vertriebskosten in den Beiträgen enthalten sind.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf Produktgestaltung und Vertrieb?

Das Altersvorsorgereformgesetz verändert sowohl die Produktgestaltung als auch die Vertriebsprozesse staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte deutlich. Anbieter müssen ihre Produktpalette und ihre Abschlussstrecken an neue regulatorische Vorgaben anpassen.

  • Pflicht zum Standardprodukt: Künftig muss jeder Anbieter ein Standardprodukt anbieten. Konzipiert ist dieses Standarddepot als einfaches Altersvorsorgedepot mit klar definierten Voreinstellungen und begrenzten Kosten. Davon ausgenommen sind nach aktuellem Stand Anbieter, die auf die Eigenheimrenten-Förderung spezialisiert sind (z.B. Bausparkassen).
  • Stärkerer Fokus auf digitalen Abschluss: Die Reform legt großen Wert auf digitale Abschlussmöglichkeiten. Altersvorsorgeprodukte sollen künftig einfach und vollständig digital abgeschlossen werden können. Für viele Anbieter erfordert das Anpassungen an bestehenden IT-Systemen, digitalen Abschlussstrecken und Vertriebsprozessen.
  • Neue Anforderungen an Beratung und Vertrieb: Trotz stärkerer Digitalisierung bleibt die Beratung ein zentraler Bestandteil im Vertrieb. Besonders relevant wird dies, wenn Kundinnen und Kunden von den voreingestellten Optionen eines Standardprodukts abweichen oder sich zwischen unterschiedlichen Garantie- und Auszahlungsmodellen entscheiden. Anbieter müssen daher digitale Beratungsformate entwickeln, die Beratung und Online-Abschluss miteinander verbinden.
  • Mehr Differenzierung in der Produktgestaltung: Die Reform schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten. Anbieter können Produkte künftig stärker entlang unterschiedlicher Risikoprofile, Garantieniveaus und Auszahlungsmodelle entwickeln. Für Anbieter eröffnet dies zusätzliche Möglichkeiten zur Positionierung im Wettbewerb – erfordert aber zugleich eine klare Produktstrategie sowie gut abgestimmte Vertriebs- und Beratungsprozesse.

Warum könnte das Altersvorsorgedepot den Markt für private Altersvorsorge verändern?

Die Reform der privaten Altersvorsorge setzt neue Impulse für einen Markt, der in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik verloren hat. Die Zahl aktiver Riesterverträge ist rückläufig, und viele Anbieter haben sich aus dem Neugeschäft zurückgezogen. Vor diesem Hintergrund zielt das Altersvorsorgedepot darauf ab, die private Altersvorsorge strukturell zu modernisieren und den Wettbewerb neu zu beleben.

Das Angebot an staatlich geförderten Vorsorgeprodukten ist derzeit stark eingeschränkt. Wer heute einen Riester-Fondssparplan abschließen möchte, kann dies faktisch nur noch bei einem Anbieter tun (Union Investment). Ergänzend bieten einzelne Versicherer wie Allianz, Alte Leipziger, Continentale oder WWK fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen an. Mit dem Altersvorsorgedepot könnten zahlreiche Banken und Finanzdienstleister neu in den Markt eintreten. Für Sparer entsteht dadurch wieder eine echte Auswahl zwischen unterschiedlichen Produktansätzen. Gleichzeitig dürfte der Wettbewerb nicht nur über Produktkonzepte, sondern verstärkt über Kosten und Nutzererlebnis geführt werden.

Der Abschluss staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte ist heute häufig noch beratungsintensiv und wenig digitalisiert. Mit der Einführung des verpflichtenden Standarddepots wird erstmals ein vollständig digital abschließbares Vorsorgeprodukt etabliert. Das senkt Markteintrittshürden für Kunden und erhöht gleichzeitig die Anforderungen an Anbieter, leistungsfähige digitale Abschlussstrecken bereitzustellen.

Die Reform erweitert den finanziellen Spielraum für den Vermögensaufbau deutlich. Künftig sind Einzahlungen von bis zu 13.680 Euro pro Jahr möglich, verteilt auf maximal zwei Verträge. Ein Teil davon wird staatlich gefördert, darüberhinausgehende Beiträge können ungefördert investiert werden.

Zugleich werden steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen, die kapitalmarktorientiertes Investieren erleichtern: Umschichtungen innerhalb des Altersvorsorgedepots bleiben während der Ansparphase steuerfrei, ebenso entfällt die jährliche Besteuerung von noch nicht realiserten Gewinnen (die Vorabpauschale). Dadurch können langfristige Anlagestrategien, Rebalancierungen und altersabhängige Anpassungen ohne steuerliche Reibungsverluste umgesetzt werden.

Mit der Frühstart-Rente wird ein früher Einstieg in die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge ermöglicht. Kinder und Jugendliche sammeln erste Erfahrungen mit langfristigem Sparen, ohne eigene Beiträge leisten zu müssen. Es ist zu erwarten, dass ein Teil dieser Vorsorgekonten nach der Schulzeit in ein Altersvorsorgedepot überführt und weitergeführt wird. Damit erschließt die Reform neue Zielgruppen und stärkt langfristig die private Vorsorgekultur.

Die Idee eines kapitalmarktorientierten Vorsorgedepots ist dabei nicht neu. Bereits 2023 hatte sich die Fokusgruppe private Altersvorsorge unter Leitung des damaligen parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen, Florian Toncar, mit der Einführung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Beitragsgarantie beschäftigt.

Auch international setzen viele Altersvorsorgesysteme seit Jahren stärker auf kapitalgedeckte Modelle. Beispiele sind der 401(k)-Plan in den USA oder kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen in Ländern wie Schweden, der Schweiz oder den Niederlanden. Diese Systeme zeigen, wie langfristige Kapitalmarktanlagen private Altersvorsorge stärker auf Vermögensaufbau ausrichten können.

Mit dem Altersvorsorgedepot greift der Gesetzgeber diese Entwicklungen auf und überträgt zentrale Elemente kapitalmarktorientierter Vorsorge in das deutsche System der staatlich geförderten Altersvorsorge.

Was lässt sich aus der Schweizer Säule 3a für das Altersvorsorgedepot lernen?

Ein Blick in die Schweiz zeigt, wie sich kapitalmarktorientierte private Vorsorge entwickeln kann. Neben der staatlichen und der betrieblichen Vorsorge spielt die private Vorsorge (Säule 3a) eine wichtige Rolle. Die Säule 3a ist freiwillig, wird jedoch durch steuerliche Vorteile stark gefördert. Erwerbstätige können jährlich einen gesetzlich festgelegten Betrag einzahlen und steuerlich geltend machen. Dadurch entsteht ein klarer Anreiz zur privaten Vorsorge.

In der Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren ein deutlicher Trend zu kostengünstigen, kapitalmarktbasierten Vorsorgeprodukten entwickelt. Eine Auswertung von über 200 Anlageprodukten durch die Hochschule für Wirtschaft Freiburg zeigt, dass insbesondere passive und digital angebotene Lösungen häufig deutlich günstiger sind als klassische Fondsangebote.

Digitale Anbieter haben den Markt mit deutlich niedrigeren Gebührenstrukturen aufgemischt und den Wettbewerb erhöht. Für traditionelle Anbieter hat dies spürbaren Druck erzeugt, ihre Kostenstrukturen zu überprüfen. Mit dem geplanten Start des Altersvorsorgedepots ab 2027 könnte sich auch in Deutschland ein ähnlicher Trend entwickeln.

Welche Kritik gibt es am Konzept des Altersvorsorgedepots?

Grundsätzlich fällt auf, dass es für ein so umfassendes Reformvorhaben vergleichsweise wenig grundlegende Kritik am Konzept des Altersvorsorgedepots selbst gibt. Die Diskussion konzentriert sich vielmehr auf einzelne Ausgestaltungspunkte der Reform. Verbraucherschützer fordern häufig strengere Kostengrenzen und stärkere Standardisierung, während Anbieter darauf hinweisen, dass Produkte wirtschaftlich betrieben werden müssen:

  • Sonderausgaben-Höchstbetrag zu niedrig: Einige Stimmen halten die steuerliche Fördergrenze für nicht ausreichend, um langfristig eine relevante Zusatzvorsorge aufzubauen.
  • Kinderzulage benachteiligt Geringverdiener: Kritiker sehen in der geplanten Förderlogik Nachteile für Haushalte mit geringem Einkommen.
  • Unklarheit beim Standardprodukt: Teilweise wird hinterfragt, ob das geplante Standarddepot tatsächlich ausreichend standardisiert und kostengünstig ausgestaltet ist.
  • Begrenzter Kreis der Förderberechtigten: Einige Beobachter bemängeln, dass weiterhin nicht alle Bevölkerungsgruppen Zugang zur Förderung erhalten.
  • Kostendeckel zu hoch angesetzt: Für das verpflichtende Standarddepot ist vorgesehen, dass die Gesamtkosten die Rendite der Anlage um maximal 1,5 Prozentpunkte pro Jahr mindern dürfen. Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Obergrenze zu hoch angesetzt sei und mehr Spielraum für Kosten lasse als in anderen internationalen Vorsorgesystemen.

Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Altersvorsorgereform aus?

Nach aktuellem Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollen die neuen Vorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Voraussetzung ist, dass das Altersvorsorgereformgesetz wie geplant im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet wird.

Dezember 2025
  • Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf
Dezember 2025
Februar 2026
  • Erste Lesung im Bundestag
Februar 2026
Erste Hälfte 2026
  • Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Erste Hälfte 2026
1. Januar 2027
  • Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes
  • Start der Frühstart-Rente; rückwirkend zum 1. Januar 2026: staatliche Zulagen für den Geburtsjahrgang 2020
1. Januar 2027
1. Januar 2028
  • Inkrafttreten steuerlicher Änderungen, insbesondere bei Wohn-Riester
1. Januar 2028

Damit bleibt den Anbietern nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich nur ein sehr begrenztes Zeitfenster, um Produkte, Prozesse und IT-Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen.

Was müssen Anbieter bestehender Riesterverträge beachten?

Für bestehende Riesterverträge sieht die Reform mehrere Übergangsoptionen vor. Kundinnen und Kunden können grundsätzlich in einen neuen Vertrag mit den reformierten Produkt- und Förderbedingungen wechseln, ohne die bereits erhaltene staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Beim Wechsel in einen Neuvertrag entscheiden sich Sparerinnen und Sparer für eines der neuen Produktmodelle. Dabei können Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen, die jedoch gesetzlich gedeckelt sind.

Besonders relevant ist jedoch eine zweite Möglichkeit: Kundinnen und Kunden können ihren bestehenden Riestervertrag unverändert weiterführen und lediglich durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln. Die vertraglichen Konditionen bleiben dabei bestehen, während künftig die vereinfachte Zulagenlogik gilt. Für Anbieter bedeutet dies, dass sie künftig mehrere parallele Vertrags- und Förderlogiken unterstützen müssen – sowohl für Altverträge als auch für neue Vorsorgeprodukte. Entsprechend wichtig sind flexible Prozesse und eine leistungsfähige Zulagenverwaltung.

Welche fachlichen und technischen Herausforderungen bringt das Altersvorsorgedepot für Anbieter mit sich?

Die Einführung des Altersvorsorgedepots stellt Anbieter vor fachliche und technische Aufgaben – insbesondere vor dem Hintergrund des ambitionierten Zeitplans. Für Anbieter, die bislang keine Riester-Produkte anbieten, bedeutet dies zunächst den Aufbau grundlegender Strukturen. Sie müssen geeignete Zulagenverwaltungssysteme beschaffen und integrieren, zulagenspezifische Prozesse definieren sowie Mitarbeitende schulen und befähigen, die neuen Abläufe ab 1. Januar 2027 sicher anzuwenden.

Die neuen Produkte bauen grundsätzlich auf bestehenden Riester-Prozessen auf. Daher werden viele Abläufe und Meldeprozesse nicht vollständig neu entstehen, sondern vor allem angepasst oder erweitert. Dennoch müssen Anbieter ihre Systeme und Prozesse an mehreren Stellen weiterentwickeln. Das betrifft insbesondere die Themen Zulagenverwaltung, Meldewesen, steuerliche Bestandsführung, Dokumentation und Nachweisführung sowie das Schnittstellenmanagement.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zertifizierungsprozess der neuen Produkte. Nach aktuellem Stand plant der Gesetzgeber aufgrund des engen Zeitplans ein schnelles Zertifizierungsverfahren mit nachgelagerter Prüfung. Das bedeutet: Anbieter können ihre Produkte relativ schnell an den Markt bringen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass eine erteilte Zertifizierung nach einer späteren Prüfung rückwirkend widerrufen wird.

Hinzu kommt eine weitere Unsicherheit: Die zuständige Zertifizierungsstelle steht derzeit noch nicht fest. Aus früheren Produktzertifizierungen ist zudem bekannt, dass Genehmigungsprozesse teilweise mehrere Monate dauern können. Vor diesem Hintergrund stehen viele Anbieter bereits jetzt unter erheblichem Zeitdruck. Produkte müssen in den kommenden Monaten konzipiert und zur Zertifizierung eingereicht werden, um rechtzeitig zum geplanten Marktstart verfügbar zu sein.

Zugleich ist zu erwarten, dass durch die Reform Anbieter neu in den Markt eintreten. Dadurch entsteht ein Wettbewerb um einen möglichst frühen Markteintritt – denn wer seine Produkte früh anbieten kann, verschafft sich klare Vorteile bei Vertrieb und Marktpositionierung.

Was sollten Anbieter jetzt konkret tun, um ein Altersvorsorgedepot anbieten zu können?

Angesichts des geplanten Marktstarts zum 1. Januar 2027 sollten Anbieter frühzeitig mit der fachlichen und technischen Vorbereitung beginnen. Besonders relevant ist dies für Institute, die bisher keine Riester-Produkte anbieten und daher noch keine Systeme für die Zulagenverwaltung im Einsatz haben. Ein strukturierter Fahrplan kann dabei helfen, die wesentlichen Schritte rechtzeitig umzusetzen.

Zunächst sollten Anbieter die strategischen Grundlagen schaffen:

  • Make-or-Buy-Entscheidung für die notwendige Zulagenverwaltung.
  • Bewertung der bestehenden Systemlandschaft und Integrationsmöglichkeiten.
  • Festlegung der grundsätzlichen Produktstrategie.

In dieser Phase stehen vor allem Konzeption und Planung im Vordergrund:

  • Produktdesign des Altersvorsorgeprodukts, damit der Zertifizierungsprozess möglichst früh gestartet werden kann.
  • Spezifikation der notwendigen Anpassungen in Geschäftsprozessen und Kernsystemen.
  • Definition der zukünftigen Zulagen- und Meldeprozesse.

Nach der Konzeptionsphase beginnt die operative Umsetzung:

  • Implementierung der notwendigen IT-Systeme.
  • Umsetzung der geplanten Prozess- und Systemanpassungen.
  • Aufbau einer zulagenspezifischen Sachbearbeitung.

Vor dem geplanten Marktstart müssen Systeme und Organisation stabil laufen:

  • Abnahmetests und Go-Live-Vorbereitung für IT-Systeme und Prozesse.
  • Schulung der Mitarbeitenden, insbesondere in der Zulagenbearbeitung.
  • Vorbereitung des operativen Betriebs.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Banken und Versicherern beim Altersvorsorgedepot?

Banken und Versicherer bringen unterschiedliche Stärken in das neue Vorsorgesystem ein, die sich vor allem in der Produktentwicklung und der Auszahlungsphase zeigen. Banken können häufig schneller neue Depotprodukte aufsetzen, da sie bereits über etablierte Wertpapier- und Depotprozesse verfügen. Das erleichtert die Integration eines Altersvorsorgedepots in bestehende Plattformen. Versicherer verfügen dagegen über große Erfahrung in der Gestaltung von Rentenleistungen und der Kalkulation von Langlebigkeitsrisiken. Diese Expertise wird besonders in der Auszahlungsphase relevant.

Im neuen System können Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Varianten wählen: einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlungsplan. Bei einem Auszahlungsplan bleibt nicht verbrauchtes Vermögen vererbbar, während die lebenslange Rente vor allem die Absicherung gegen ein sehr langes Leben in den Mittelpunkt stellt. Für Anbieter eröffnet diese Flexibilität neue Möglichkeiten bei der Produktgestaltung und Positionierung im Markt.

Welche Rolle spielt die Zulagenverwaltung im neuen Altersvorsorgesystem?

Die staatliche Förderung bleibt ein zentraler Bestandteil der privaten Altersvorsorge. Auch im neuen System müssen Anbieter die Zulagenprozesse zwischen Anbieter, Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und Zulageberechtigten zuverlässig abbilden.

Mit der geplanten beitragsproportionalen Förderung wird die Berechnung der Zulagen zwar einfacher, gleichzeitig bleibt die technische Umsetzung komplex. Anbieter müssen weiterhin Meldungen, Anträge und Rückmeldungen automatisiert verarbeiten und korrekt in ihre Bestandsführung integrieren. Eine leistungsfähige Zulagenverwaltung bleibt daher ein wesentlicher Bestandteil der Systemlandschaft für Anbieter von Altersvorsorgeprodukten.

Wann sind technische Vorgaben zur Zulagenverwaltung zu erwarten?

Konkrete technische Spezifikationen zur Zulagenverwaltung liegen derzeit noch nicht vor. Nach aktuellem Informationsstand ist jedoch damit zu rechnen, dass Ende März weitere Details veröffentlicht werden. Sobald neue Informationen zu den technischen Vorgaben und Prozessen vorliegen, werden wir diese an dieser Stelle einordnen und aktualisieren.

Wie unterstützt PASS Anbieter bei der Umsetzung des Altersvorsorgedepots?

Mit der PASS Zulagenverwaltung Engine (PASS.ZVE) stellt PASS eine spezialisierte Plattform für die Zulagenverwaltung bereit, die bereits heute zentrale Prozesse im Umfeld staatlich geförderter Altersvorsorge abbildet. Im Laufe des Jahres 2026 wird PASS diese Lösung gezielt um die Anforderungen des geplanten Altersvorsorgereformgesetzes erweitern. Dazu gehören insbesondere Anpassungen für Standarddepot und Altersvorsorgedepot sowie die neuen Förder- und Prozesslogiken.

PASS Zulagenverwaltung Engine (PASS.ZVE)

Die PASS Zulagenverwaltung Engine (PASS.ZVE) unterstützt alle Prozesse und Meldungen des amtlichen ZfA-zusy-Verfahrens und steuert die Abläufe zwischen Anbieter, ZfA und Zulageberechtigten. Optional ergänzt PASS.VAK die Lösung um eine Komponente zur steuerlichen Bestandsführung und Vermögensaufteilung innerhalb geförderter Altersvorsorgeprodukte. In Kombination mit der PASS Steuer Melde Engine (PASS.SME) werden weitere zentrale Melde- und Anfrageverfahren wie z.B. Rentenbezugsmitteilungen, Kranken- und Pflegeversicherungs-Meldeverfahren, Meldeverfahren Basisrente, Anfrageverfahren Identifikationsnummer und KiStAM sowie ELStAM- und CRS-Meldeverfahren unterstützt. Darüber hinaus stellt PASS Daten für die Digitale Rentenübersicht bereit. Anbieter können die Lösungen flexibel betreiben, entweder im eigenen Rechenzentrum (On-Premises) oder als SaaS-Cloudlösung. Ergänzend zur technischen Plattform bietet PASS sowohl fachlichen und technischen Support als auch die vollständige Übernahme personeller Sachbearbeitung im Rahmen von Business Process Outsourcing (BPO).
Tipp!

Fazit: Das Altersvorsorgedepot verändert die geförderte Altersvorsorge

Mit dem Altersvorsorgedepot als neuem zentralen Vorsorgeprodukt, der Frühstart-Rente und einer vereinfachten Zulagenförderung will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge modernisieren. Für Anbieter entstehen neue Produktchancen, gleichzeitig steigen Anforderungen an IT, Prozesse und Zulagenverwaltung. Wer frühzeitig in Systeme, Prozesse und digitale Vertriebsmodelle investiert, kann sich im neuen Marktumfeld strategische Vorteile sichern.

Hinweis zum aktuellen Stand: Die dargestellten Inhalte basieren auf dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf zur Altersvorsorgereform. Da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft, sind Änderungen im weiteren Verlauf möglich. Die Ausführungen stellen daher den aktuellen Diskussionsstand dar und sind nicht als abschließende Vorgaben zu verstehen.

Bildquelle: Shutterstock

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