Digitale Rentenübersicht – so ist der aktuelle Stand

Die Digitale Rentenübersicht ist gestartet. An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten rund um das Thema.

Sie war lange in der politischen Diskussion, nun ist sie da: die Digitale Rentenübersicht. Das Portal ist seit dem 30. Juni 2023 unter rentenuebersicht.de online. Bereits am ersten Tag erfolgten laut der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) 9.500 erfolgreiche Anfragen, nach einer Woche waren es bereits 154.000. Zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Digitale Rentenübersicht möchte ich im Folgenden Antworten liefern:

Inhaltsverzeichnis

Was genau ist die Digitale Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht wird zukünftig über ein Online-Portal im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit einsehbar sein. Kernpunkt der abzurufenden Informationen ist eine Übersicht über alle Rentenansprüche aus den drei bekannten Säulen der Altersvorsorge: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Die Datenbasis für die Digitale Rentenübersicht wird von den – im Gesetz als Vorsorgeeinrichtungen bezeichneten – Anbietern von Altersvorsorgeprodukten aus allen drei Säulen zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Digitale Rentenübersicht ist nicht zu verwechseln mit den aktuell bereits von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Online-Diensten. Das geplante elektronische Portal wird von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) aufgebaut und später auch betrieben. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt.

Ab wann ist die Digitale Rentenübersicht für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar?

Die Digitale Rentenübersicht wird schrittweise eingeführt. Seit dem 16.12.2022 läuft die erste Betriebsphase in Form eines Probebetriebs mit freiwillig angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen – d.h., zwischen den rund 20 teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen und der ZfDR läuft der Datenaustausch. Nach aktueller Planung ist der produktive Regelbetrieb ab Sommer 2023 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Digitale Rentenübersicht für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar.

Welche Inhalte können auf dem Portal eingesehen werden?

Basis für die Digitale Rentenübersicht sind die – auch heute schon von den Anbietern der Säulen zwei und drei zur Verfügung gestellten – jährlichen Standmitteilungen bzw. die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund (erste Säule). Das Gesetz sieht die Darstellung der Rentenansprüche in acht Werten vor:

  1. Erreichte, garantierte Einmalzahlung
  2. Erreichte, garantierte laufende Rente
  3. Erreichte, prognostizierte Einmalzahlung
  4. Erreichte, prognostizierte laufende Rente
  5. Erreichbare, garantierte Einmalzahlung
  6. Erreichbare, garantierte laufende Rente
  7. Erreichbare, prognostizierte Einmalzahlung
  8. Erreichbare, prognostizierte laufende Rente

Eine Herausforderung für die Digitale Rentenübersicht wird sein, für die Vorsorgeeinrichtungen verbindliche Vorgaben zu der Herleitung der acht Werte für die vielfältigen Produktarten – insbesondere aus den Säulen zwei und drei – zu definieren. Die Werte sind ja nur dann sinnvoll übergreifend für den Bürger vergleichbar, wenn die Herleitung der Werte entsprechend normiert ist.

Gibt es vergleichbare Erfahrungen und Beispiele aus anderen Ländern?

Deutschland hinkt beim Thema Digitale Rentenübersicht vielen europäischen Nachbarn hinterher. So haben unter anderem Schweden, Dänemark, die Niederlande und Belgien seit Jahren solche Systeme eingeführt. Die Nutzerinnen und Nutzer des schwedischen Renteninformationsportals MinPension.se fühlen sich z. B. laut Umfragen für ihre Vorsorgeentscheidungen erheblich besser gerüstet als die Nicht-Nutzenden. MinPension.se ging 2004 zunächst mit nur wenigen Einrichtungen der zweiten Säule und den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern online.

Dänemark kann man im Kontext Digitale Rentenübersicht wohl als First Mover bezeichnen, da bereits 1999 die erste Version des Portals www.pensionsinfo.dk mit einigen großen Trägern der betrieblichen Altersversorgung online ging. In mehreren Stufen wurden dann seit 2014 sämtliche Träger angeschlossen, das Portal deckt alle drei Säulen ab.

Wie in Dänemark ist auch in Schweden die Teilnahme an dem Portal für die Vorsorgeeinrichtungen freiwillig. Trotzdem übermitteln mittlerweile 96 Prozent der Anbieter der zweiten Säule und 90 Prozent der dritten Säule ihre Daten an die Plattform.

Vor knapp zehn Jahren, im Januar 2011, ging in den Niederlanden die Internetseite www.mijnpensioenoverzicht.nl online. Auslöser für deren Einführung war die hohe Anzahl von seinerzeit 500 Trägern der betrieblichen Altersversorgung. Die zweite Säule umfasst etwa 90 Prozent der Beschäftigten und hat somit einen ungleich höheren Stellenwert als in Deutschland. Die dritte Säule, die private Altersvorsorge, findet in dem Portal keine Berücksichtigung.

Als jüngster Spross wurde in 2016 das belgische Portal Mypension.be in Betrieb genommen. Das Portal umfasst die erste und zweite Säule, wobei die Anfragen und Ergebnisse nicht säulenübergreifend konsolidiert sind. Das Portal bedient sich für die Digitale Rentenübersicht beispielsweise in der Säule zwei der betrieblichen Altersvorsorge einer zentralen Datenbank, welche bereits seit 2011 aufgebaut wurde.

Einen weiteren beispielhaften Ansatz aus der europäischen Nachbarschaft findet man in Großbritannien, welcher sich allerdings – analog zum aktuellen Prozess für die Digitale Rentenübersicht in Deutschland – noch in der Aufbau- und Einrichtungsphase befindet. Geplant ist hier allerdings kein zentrales Portal, in dem alle Informationen zusammenlaufen, sondern dezentrale, sogenannte Pension Dashboards von unterschiedlichen Rentenanbietern. Eine Besonderheit in Großbritannien liegt zum einen in der relativ hohen Anzahl an unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen in den einzelnen Erwerbsbiografien mit durchschnittlich elf Unternehmen und der Tatsache, dass jeder Arbeitsplatzwechsel meist auch einen Wechsel der Rentenversicherung nach sich zieht.

Welchen Effekt soll die Digitale Rentenübersicht erzielen?

Die Digitale Rentenübersicht soll Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Transparenz über die eigene Altersvorsorge verschaffen, da sie über das Portal alle relevanten Informationen an einer Stelle einsehen können. Versorgungslücken und Handlungsbedarfe können so leichter erkannt werden. Erfahrungswerte aus anderen Ländern zeigen, dass vergleichbare Digitale Rentenübersichten ein erhöhtes Zukunftsvorsorgeverhalten der Bevölkerung begünstigen.

Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter immer wichtiger. Laut dem Rentenatlas 2021 der Deutschen Rentenversicherung bekommen Männer im Durchschnitt 1.632 Euro brutto gesetzliche Rente – Frauen 1.225 Euro. Die geplante Digitale Rentenübersicht macht es deutlicher einfacher, die gesetzlichen Rentenansprüche sowie die betriebliche und die private Altersvorsorge einer Bestandsaufnahme zu unterziehen und potenzielle Versorgungslücken zu ermitteln.

Welche Schwachstellen hat die geplante Digitale Rentenübersicht?

In der aktuellen Diskussion wird bemängelt, dass in der geplanten Digitalen Rentenübersicht gewisse Altersvorsorge-Produktarten keine Berücksichtigung finden, wie beispielsweise Ansprüche aus direkten finanzmarktnahen Anlagen (z.B. ETFs) oder auch aus Spar- und Auszahlplänen. Darüber hinaus finden auch Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz keine Berücksichtigung.

In der Begriffsbestimmung im Gesetz zählen zu den Altersvorsorgeprodukten der dritten Säule “die, nach den §§ 5 und 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge sowie private Lebensversicherungsverträge, die einmalige oder wiederkehrende Erlebensfallleistungen mit rentennahem Beginn des Leistungsbezugs erbringen.“

Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Strategie der kleinen, aber konkreten Schritte zielführender ist als von Beginn an auf einen möglichst breiten Scope aus Produktarten und Informationswerten bei der Einführung einer Digitalen Rentenübersicht zu setzen. Je breiter dieser Initialscope, je größer ist das Risiko der inhaltlichen und zeitlichen Verzettelung. Folglich kann ich aktuell die Kritikpunkte zwar grundsätzlich anerkennen, aber ich sehe sie nicht als Hemmschuh für die Digitale Rentenübersicht an.

Wie läuft eine Portalabfrage hinter den Kulissen?

Der interessierte Bürger muss sich für die Digitale Rentenübersicht laut gesetzlicher Regelung über eine sichere elektronische Authentifizierung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik legitimieren. Welches Verfahren hier konkret zum Einsatz kommen wird, ist aktuell noch offen. Die Vermutung liegt nahe, dass hier die aktuellen Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund, welche bereits für die registrierungspflichtigen  Online-Dienste genutzt werden, Verwendung finden (bspw. Personalausweis oder eID-Karte mit aktiver Online-Ausweisfunktion und Kartenlesegerät bzw. AusweisApp).

Nach der Authentifizierung für die Digitale Rentenübersicht gibt der Nutzer wenige persönliche Daten für die Anfrage ein, insbesondere aber seine steuerliche Identifikationsnummer und startet somit die Anfrage. Das Portal fragt nun im Hintergrund alle angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen parallel elektronisch mittels einer normierten Schnittstelle und eines normierten Formats an. Die angefragten Vorsorgeeinrichtungen prüfen nun, ob zu der angefragten Identifikationsnummer relevante Verträge im Bestand vorhanden sind und melden entsprechen negativ oder positiv an die Digitale Rentenübersicht zurück. Bei positiver Rückmeldung werden die Informationen aus den Standmitteilungen zu den Verträgen in den Antwortsatz in Form von strukturierten Attributinhalten in vorgegebenen Antwortbausteinen integriert. Zusätzlich ist das Dokument der letzten verfügbaren Standmitteilung im PDF/A-Format einzustellen.

Die eingehenden Antwortdatensätze werden dann im Portal konsolidiert und dem Nutzer als Digitale Rentenübersicht präsentiert. Aktuell gibt es noch keine Vorgaben, in welchem Zeitraum die angefragten Vorsorgeeinrichtungen zurückmelden müssen. Unter Akzeptanzgesichtspunkten gehe ich davon aus, dass es maximal ein bis zwei Minuten sein werden.

Wie können sich Vorsorgeeinrichtungen auf die Digitale Rentenübersicht vorbereiten?

Per Gesetz müssen sich alle Vorsorgeeinrichtungen, die heute schon zu einer mindestens einmal jährlichen Übermittlung einer Standmitteilung an die Kunden verpflichtet sind, ab dem Start der zweiten Betriebsphase an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden. Das bedeutet für diese Vorsorgeeinrichtungen, dass sie bis zum geplanten Betriebsstart der Digitalen Rentenübersicht eine entsprechende prozessuale und technische Infrastruktur für die Anbindung an die ZfDR aufbauen und betreiben müssen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Informationen und die Informationsermittlung der von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht geforderten Werte so eins zu eins aus den aktuellen Standmitteilungen zu entnehmen ist. Ist dies nicht der Fall, müssen auch hier die entsprechenden Bestandsführungssysteme partiell angepasst werden.

Seit September 2022 ist das Anbindungsformular für die Digitale Rentenübersicht von der ZfDR online gestellt. Über dieses Formular können sich Vorsorgeeinrichtungen für die Anbindung an das Portal registrieren und die zur Kommunikation notwendigen technischen Zertifikate generieren und austauschen.

Standardlösungen sind für die Digitale Rentenübersicht eine gute Option

Da die technische Komponente zur Anbindung und Interaktion mit der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht die vorgegebenen Funktionalitäten und Schnittstellen in genormter Form abdecken muss, sollte auf jeden Fall auch über den Einsatz einer Standardlösung – wie beispielsweise die PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR) – nachgedacht werden. Eine Standardlösung bietet u.a. den Vorteil einer Kostenteilung in der Entwicklung und darüber hinaus werden notwendige zukünftige Anpassungen durch Hersteller im Rahmen eines Release Management abgedeckt. Über eine standardisierte Schnittstelle liefert die Vorsorgeeinrichtung mindestens einmal jährlich die Standmitteilungsinformationen an die Melde Engine. Diese werden dort persistiert, und stehen dann den eingehenden ZfDR-Anfragen für die Beantwortung konsolidiert zur Verfügung.

Prozessgrafik am Beispiel der PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR)
Prozessgrafik am Beispiel der PASS Melde Engine Digitale Rentenübersicht (PASS.MDR)

Bei einem geplanten Einsatz einer Standardlösung für die Digitale Rentenübersicht ist auch zu untersuchen, ob diese Lösung lizenziert und selbst durch die Vorsorgeeinrichtung betrieben wird (on Premise) oder ob die Lösung vom Anbieter auch in einem Cloud-Betrieb angeboten wird (Software as a Service, SaaS). Im SaaS-Modell kann die Vorsorgeeinrichtung mit fixen und kalkulierbaren Kosten planen, es entfallen Eigenkosten für den Betrieb und für Release Updates. Der SaaS-Anbieter garantiert den notwendigen 24/7-Betrieb und die notwendige Lastspitzen-Abdeckung. PASS bietet die Nutzung der Melde Engine Digitale Rentenübersicht auch im Marktmodell SaaS an, der Betrieb erfolgt in ISO-zertifizierten PASS Rechenzentren in Deutschland.

Meldesystem für die Digitale Rentenübersicht

Die Standardsoftware PASS.MDR empfängt, verarbeitet und beantwortet die zukünftigen Rentenportalanfragen der „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR). Bürgerinnen und Bürger haben über das digitale Rentenportal des Bundes jederzeit Zugriff auf alle ihre Renteninformationen.
Tipp!

Wie fällt ein erster Praxistest der Digitalen Rentenübersicht aus?

Natürlich habe ich die Digitale Rentenübersicht nach ihrem Start am 30. Juni 2023 direkt ausprobiert. Für die Registrierung und den damit verbundenen ID-Check habe ich die eID meines Personalausweises über die AusweisApp2 genutzt. Ich muss sagen, das lief sehr problemlos. Nach der Anmeldung und der Angabe meiner Identifikationsnummer und meines Geburtsdatums konnte ich direkt eine Anfrage starten. Da sich das Portal aktuell noch in der Testphase befindet, sind noch nicht sehr viele Anbieter gelistet, die Deutsche Rentenversicherung ist aber bereits am Start. Nach dem Absetzen der Anfrage wurde ich mit einem Hinweis vertröstet, dass das Ergebnis eine Weile dauern kann, es sollte aber in höchstens fünf Tagen vorliegen.

Ich war natürlich neugierig und so habe ich mich ca. zwei Stunden später nochmals angemeldet und siehe da, das Ergebnis lag vor und ich konnte mir auch die aktuelle Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung als PDF downloaden. Ob einem die Beträge auf der Bescheinigung jetzt gefallen oder nicht, eines muss man festhalten: die Digitale Rentenübersicht ist ein runder Prozess, der sehr einfach und gut funktioniert.

Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Digitalen Rentenübersicht?

Am 30. Juni 2023 ist die Digitale Rentenübersicht in die öffentliche Testphase gestartet. Aktuell sind 248 Vorsorgeeinrichtungen angemeldet und davon 24 lieferfähig angebunden. Nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist für die verbindliche Teilnahme der 31.12.2024 als Stichtag geplant. Vorsorgeeinrichtungen, die bereits heute zur mindestens jährlichen Standmitteilung an die Kunden verpflichtet sind, müssen ihre Daten ab diesem Zeitpunkt auch in der Digitalen Rentenübersicht zur Verfügung stellen. Das dafür notwendige Verordnungsgebungsverfahren soll unverzüglich eingeleitet und möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. 

Der voraussichtliche Zeitplan für die Digitale Rentenübersicht im Überblick:

30.06.2023: Start der öffentlichen Testphase

2023

Q1: Vorlage des Evaluierungsberichts.

Bis 31.03.2024: Anmeldung der Vorsorgeeinrichtungen unter Angabe der Zahl ihrer Anwärter/Verträge.

Q2 & Q3: Prüfung der Anmeldungen und Vergabe der Termine für Verbindungstests durch die ZfDR.

Ab 1.10.2024: Produktive Schnittstelle der Vorsorgeeinrichtungen ist erreichbar. Verbindungstests in der produktiven Umgebung.

2024

01.01.2025: Die Integration ist abgeschlossen und die Vorsorgeeinrichtungen lieferfähig.

2025

Digitale Rentenübersicht – immer auf dem aktuellen Stand

Dieser FAQ-Artikel zum Thema Digitale Rentenübersicht wurde am 26. August 2021 erstmalig veröffentlicht und wird seitdem kontinuierlich erweitert. Die letzte Aktualisierung fand am 25. Oktober 2023 statt.


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Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Avatar
    Volker Krause

    Ich habe die Digitale Rentenübersicht ebenfalls ausprobiert. Das Ergebnis war ernüchternd. Die Identifikation hat zwar wie beschrieben funktioniert und die Anfrage kann ich ebenfalls absetzen. Meine Daten zu den Rentenansprüchen wurden mir allerdings weder 5 Tage nach dem 3. Juli noch 2 Wochen später nach einem 2. Versuch einer Anfrage geliefert. Lakonischer Kommentar: “Für Ihre Altersvorsorge-Ansprüche bei diesem Anbieter liegen derzeit keine Daten vor.”, obwohl ich mehr als 35 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung und ebenso in eine private Altersvorsorge eingezahlt habe. Warum für mich keine Daten bereitgestellt werden können darüber lässt man mich im Dunkeln. Im Prinzip kann ich damit mit der App nichts anfangen. Wenn das der Fortschritt für die Bürger sein soll ist das ein ziemlich trauriges Ergebnis für einen Versuch der Digitalisierung.

    1. Wigbert Tabarelli
      Wigbert Tabarelli

      Hallo Herr Krause,
      vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar. Natürlich ist es im aktuellen Probebetrieb der ZfDR so, dass nur sehr wenige Vorsorgeunternehmen angebunden sind. Von daher ist das geschilderte Verhalten, dass Sie hier kein Feedback aus Ihrer privaten Altersvorsorge erhalten haben, momentan mehr als nachvollziehbar. War und ist bei mir nicht anders. Warum Sie aber vom DRV Bund keine Informationen über Ihre gesetzliche RV erhalten haben, kann ich auch nicht nachvollziehen.

    2. Avatar
      Maria Theresia

      Hallo,

      ich denke man will sich eine Übersicht verschaffen, welche Einkommen der zukünftige Rentner/in zu erwarten hat. Es soll ja auch ein umfassendes Vermögensregister (inkl. Gold,Silber, Schmuck Immobilien, Vermietungen, Geld/Aktien, usw) angelegt werden.

      Man muss ja wissen, wo man abschöpfen kann. Wenn der Kandidat gute Einkommensverhältnisse hat kann man evtl. die Wertigkeit der Rentenpunkte senken. Meine Meinung. Ich bin schon Rentnerin und traue der derzeitigen Mannschaft alles zu. Wenn ich das Renten Eintrittsalter sowie die Höhe der Rente mit anderer EU-Länder vergleiche erfasst mich Verzweifelung ob der Ruhe der Menschen in Deutschland. Auch werden regelmäßig Gelder aus der Rentenkasse zweckentfremdet um andere Löcher zu stopfen. Das ach so reiche Deutschland, das im Vergleichs Ranking aber ganz schlecht abschneidet, aber da die Lüge oft genug wiederholt wird, glaubt es jeder in Deutschland und denkt wir müssen die ganze Welt retten und uns selbst vernichten, abschaffen. Die Höhe der Schulden Deutschland s gehen inzwischen in die Billionen Bereiche, dank der vielen Sondervermögens Haushalte und der Freizügigkeit unserer Reisenden Truppe, wenn denn die Maschine fliegt, ansonsten lassen wir einfach das Kerosin ab.

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    Claus Schwartze

    Ich habe vor mehreren Wochen (genau weiß ich es gar nicht mehr, aber es sind mindestens 6!) meine Anfrage gestartet. Bis heute kein Ergebnis. Wieder ein schönes Beispiel, wie Digitalisierung in Ämtern und Behörden funktioniert, nämlich gar nicht…

  3. Avatar
    Susan Haug

    Ich kann Herrn Krause nur zustimmen. Auch ich zahle seit fast 40 Jahren in die Rentenverischerung ein und es stehen aus der gesetzlichen RV keine Daten zur Verfügung. Ich habe es mehrfach versucht, auch per Email nachgefragt und telefonisch reklamiert bei rentenübersicht online. Sie können mir aber keine Auskunft geben, da sie kein Zugriff auf das Rentenkonto haben und nur für den Internetauftritt verantwortlich sind. Überall heißt es, die Daten der gesetzlichen RV sind abrufbar – wohl aber nicht für jeden. Ganz so problemlos ist die Digitale Rentenübersicht nun auch nicht.

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